Info: Für das Jahr 2024 werden keine Gastkarten angeboten.

Verhaltensregeln und Fangbegrenzung für Gastangler:

  • Vor Ausübung des Angelsports ist jeder Gastangler in der Pflicht, sich über die örtlichen Gegebenheiten und Vorschriften kundig zu machen.
  • Ein „Nicht-Wissen“ führt zur sofortigen Beendigung der Angelei und zum Platzverweis.
  • Es gilt das Thüringer Fischereigesetz
  • Das Angeln ist ausschließlich mit deutschem Fischereischein + Tageskarte erlaubt (nicht gültig sind ausländische Fischereischeine oder Vierteljahresfischereischeine)
  • Die Schonbezirke sind zu beachten
  • Jegliches Befahren der Ufer ist verboten. Bitte auf dem Parkplatz am Hauptgebäude parken, wenn am Emsenteich geangelt wird.
  • Mindestmaße und Schonzeiten können hier eingesehen werden (Verlinkung zu „Schonzeiten und Mindestmaße“)
  • Jegliches Hältern von lebenden Fischen ist untersagt
  • Das Angeln ist mit 2 Friedfischruten oder 1 Raubfisch + 1 Friedfischrute erlaubt oder 1 Spinnrute
  • Ein ausreichend großer Kescher ist mitzuführen und muss Einsatzbereit sein
  • Das Paternoster- oder Mehrfachhaken- Angeln ist untersagt
  • Feuer machen oder Grillen ist nur nach Genehmigung des Angelsportvereins möglich
  • Dem Fischereipächter (jedes Mitglied) und den Fischereiaufsehern ist nach Aufforderung die Tageskarte und der Fischereischein vorzulegen
  • Jeglicher Verstoß führt sofort zum Erlöschen der Angelerlaubnis und dem Platzverweis
  • Dem Hausrecht ist immer Folge zu leisten

Fangbegrenzung für Gastangler:

  • Es dürfen pro Gastkarte 2 Fische entnommen werden (ein „Neustart“ der Fangbegrenzung nach Mitternacht ist nicht möglich und ist untersagt, eine Karte gilt 24 Stunden)
  • Ausnahme: Hecht, Zander, Aal – hier dürfen pro Angelkarte nur 1 Stück entnommen werden.
  • Geht schonend, umsichtig und mit gesundem Menschenverstand angeln

  • Entsorgt euren Müll in dafür vorge sehene Behälter oder entsorgt ihn zu Hause

  • Beachtet die Schonzeiten und Mindestmaße

  • Befolgt das Thür. Fischereigesetz

  • Haltet Abstand von Schongebieten und Schonbezirken

  • Befahrt bitte keine Wiesen mit dem Auto

  • Geht höflich und respektvoll miteinander um.

  • Weist den anderen höflich darauf hin, wenn er Fehler macht

  • Schwere oder mutwillige Verstöße sind umgehend dem Vorstand zu melden